Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse unterstützt Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Die Leistungen können flexibel miteinander kombiniert werden. Bei Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Verhinderungspflege
Zudem können Sie auch die sog. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen an der Pflege gehindert ist. Während dieser Zeit wird Ihr Angehöriger in unserer Einrichtung liebevoll und fachkundig versorgt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Lieben bestens betreut werden, während Sie neue Kraft schöpfen oder andere wichtige Angelegenheiten regeln. Nutzen Sie die Kurzzeitpflege und / oder Verhinderungspflege, um eine optimale Unterstützung und Erholung für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Zuschüsse
Die Pflegekasse unterstützt die Kurzzeitpflege mit einem Betrag von 1774 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2. Falls keine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt oder Pflegegrad 1 besteht, kann die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen zur Kurzzeitpflege übernehmen. Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse mit einem Betrag von 1612 Euro pro Jahr unterstützt. Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege können auch miteinander kombiniert werden.